Loomio

Satzung

F Franzi Public Seen by 72

Hey lovely people, Here comes the thread to discuss the Satzung. https://docs.google.com/document/d/1Mq44p1X9kqmSNU0jh9PyCu0877T6s_T1pYVIfIAyvGI/edit

F

Franzi Fri 30 Nov 2018 9:54AM

@waldo can you please change the settings in the document (I think you are the owner) so people can also comment?

W

waldo Tue 4 Dec 2018 10:28PM

changed the link, the draft for sharing, was just that only. So now the "real" Satzung is there

F

Franzi Fri 30 Nov 2018 9:55AM

@annkathrin @stefanapel can you please share your feedback with me by mid next week? Thank you <3

SL

Steffen Lepa Sat 1 Dec 2018 2:05PM

Here my change proposals for §3, which I deem very important due to §5 and §6. The main point is, I guess, that artist ("künstler") is far more narrow understood in the German language (more in terms of only visual art). My resulting change proposals are highlighted with upper scripts:

§ 3 (Zweck des Vereins)
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, MUSIK und Kultur.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Organisation künstlerischer Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen, KONZERTE, PERFORMANCES, SELBSTERFAHRUNGS- oder Künstlerworkshops,
Vergabe von Stipendien und Zuschüssen zur Erstellung, Präsentation, Darstellung, Lagerung und Konservierung von Kunstwerken oder Projekten der Literatur, der Musik und sonstigen KULTURELLEN Ausdrucksformen, UNABHÄNGIG OB MATERIELL ODER DIGITAL. Die Stipendien sind der Allgemeinheit zugänglich, Ausschreibungen und Vergaberichtlinien werden in geeigneter Weise veröffentlicht.
Anmietung oder Betreiben von Werkstätten, Ateliers, Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen sowie Depots, Pflege von Kunstsammlungen.
Organisation von Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen und entsprechender Internet-Aktivitäten.
Ausbildung, Anleitung und Erfahrungsaustausch von Künstlern, MUSIKERN, KULTURSCHAFFENDEN und Interessierten.
Aufbau von Kontakten zu anderen Künstlern und Gemeinschaften von Künstlern.

SL

Steffen Lepa Sat 1 Dec 2018 2:06PM

the rest is fine from my point of view.

W

waldo Tue 4 Dec 2018 10:31PM

Here is the feedback of the lawyer:

  1. Zur Frage der Mitgliedsbeiträge und zur Möglichkeit von Online-Mitgliederversammlungen gilt folgendes:
  • Mitgliedsbeiträge

Die Formulierung in § 9 (Beiträge) ist korrekt und ausreichend.

  • Online-Mitgliederversammlungen

Hierzu müsste § 11 (Mitgliederversammlung) wie folgt ergänzt werden:

Der Vorstand legt bei der Einladung fest, ob die Mitgliederversammlung real oder virtuell stattfindet. Im Falle der realen Versammlung gibt er den Ort der Versammlung bekannt. Findet eine virtuelle Versammlung statt, werden die Zugangsdaten den Mitgliedern per E-Mail übermittelt. Es wird in diesem Fall die E-Mail-Adresse verwandt, welche das Mitglied dem Verein bekanntgegeben hat. Die weiteren Einzelheiten werden in der Versammlungsordnung geregelt.

Abstimmungen werden bei einer Präsenzveranstaltung grundsätzlich offen durch Handheben vorgenommen. Ein Antrag auf Vornahme einer geheimen Abstimmung bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Abstimmungen während einer virtuellen Versammlung werden durch … abgegeben.

Es ist ratsam, die Details einer virtuellen Mitgliederversammlung in einer gesonderten Versammlungsordnung zu regeln. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten für Online-Versammlungen. Man sollte sich für eine oder mehrere dieser Möglichkeiten entscheiden und das konkrete Prozedere in der Versammlungsordnung beschreiben. Dies hätte den Vorteil, dass die Satzung nicht mit Details überfrachtet wird und dass diese Dinge später auch ohne formelle Satzungsänderung neu gestaltet werden können.

  1. An der Satzung fällt auf, dass sich viele Bestimmungen noch auf die (steuerliche) Gemeinnützigkeit beziehen, obwohl die Gemeinnützigkeit nicht (mehr) angestrebt wird. Grundsätzlich ist dies nicht problematisch. Man könnte aber auf diese Bestimmungen verzichten.

  2. Als wichtiges (zivilrechtliches) Kriterium bleibt nun – wie bei jedem Verein – die Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht. Ist im Schwerpunkt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bezweckt, kann der Verein nicht eingetragen werden. Andernfalls kann eine Eintragung erfolgen; als Nebenzweck ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb möglich.

Grundtypen wirtschaftlicher Vereine sind:

  •   Der Verein betätigt sich, über den vereinsinternen Bereich hinausgehend, unternehmerisch, indem er wie ein Kaufmann am äußeren Marktgeschehen teilnimmt und planmäßig und auf Dauer eine auf den Abschluss von Umsatzgeschäften gerichtete Tätigkeit ausübt, um für sich oder seine Mitglieder Vorteile zu erlangen, wobei nicht unbedingt Gewinne erzielt werden müssen.
    
  •   Der unternehmerisch tätige Verein beschränkt seine planmäßig entgeltliche Tätigkeit auf einen aus seinen Mitgliedern bestehenden inneren Markt, wobei sich das Mitgliedschaftsverhältnis faktisch auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen beschränken kann.
    
  •   Der Verein übt seine (Haupt-)Tätigkeit aus, die einer genossenschaftsähnlichen Kooperation entspricht; er ist kooperativer Träger ausgelagerter unternehmerischer Teilaufgaben seiner Mitglieder.
    

Soweit keiner der drei genannten Typen zutrifft, kann eine Eintragung des Vereins erfolgen.

A

Ann-Kathrin Wed 5 Dec 2018 2:58PM

Hi lovebrids, please check the document, I made some little amendments (accidently with my gallery account) check § 8/9/12

A

Ann-Kathrin Thu 6 Dec 2018 11:25AM

@franzi6 I highly recommend a D&O insurance once the Verein is registered (happy to check which one we use in the gallery).