Loomio
Sun 26 Apr 2015 4:54PM

1.10 Gesellschafterdarlehen von 4.3Mio EUR an Bochum Perspektive 2022 GmbH 30.01.2014 20150798

R

Rhineblaze Sun 26 Apr 2015 4:54PM

Aus der Vorlage der Verwaltung "Die Gewährung des Gesellschafterdarlehens könnte für die Stadt Bochum ein Bankgeschäft darstellen, das unter Hinweis auf § 107 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ein solches kann jedoch betrieben werden, wenn es nicht auf Dauer und mit der Absicht einer Gewinnerzielung angelegt ist und diese Geschäftsbeziehung ausschließlich zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft eingegangen wird. In diesem Fall gilt für die Stadt Bochum das sogenannte Konzernprivileg, welches in § 2 Abs. 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz
(KWG) geregelt ist.
Die Stadt ist als Mehrheitsgesellschafter an der BP mit 51 % zwar nicht unmittelbar beteiligt, jedoch handelt es sich bei der BP um die Tochter der EGR, deren Mutter die Stadt ist. Ausführungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zufolge werden Mutter- und
Tochterunternehmen aufgrund einer entsprechenden EU-Verordnung aktuell dahingehend definiert, dass auch Tochterunternehmen von Tochterunternehmen (? Enkelunternehmen?) als Tochterunternehmen des Mutterunternehmens gelten.
Die Laufzeit des Gesellschafterdarlehens wird voraussichtlich 1 bis 2 Jahre betragen. Das Geschäft ist somit nicht auf Dauer angelegt. Eine Gewinnerzielung ist nicht gegeben. Das
Darlehen wird zu 1,00 % verzinst. Hinzu kommt ein 0,50 %iger Aufschlag. Insgesamt handelt es sich um kommunalkreditähnliche Konditionen, zu denen sich die Stadt Bochum entsprechend refinanziert."

R

Poll Created Sun 26 Apr 2015 5:00PM

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W

Wutze
Agree
Sun 26 Apr 2015 9:20PM

Da es über die Sparkasse läuft, woran die Stadt meines Wissens eh Anteile besitzt und bei dem Zinssatz, denke kein Thema. Zumal ja nur die zu erwartenden Fördergelder vorfinanziert werden. Und da gibts ja wohl ne Zusage

MW

Michael Weber
Abstain
Mon 27 Apr 2015 11:57AM

stecke nicht im Thema